Ausbildung zum Staplerfahrer 
 
 
  
Der sichere Umgang mit Gabelstaplern setzt voraus, dass der Bediener Kenntnisse über das fahrphysikalische Verhalten sowie die sichere Bedienung des Gabelstaplers hat. Die steigenden Unfallzahlen der Praxis zeigen jedoch, dass die erforderlichen Grundkenntnisse im Umgang mit Flurförderzeugen fehlen.Die rechtlichen Grundlagen hierzu stellen die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge (ehem. BGV D27), DGUV Grundsatz 308-001 Ausbildung und Beauftragung (ehem. BGG 925)
Ziel:
Der sichere Umgang mit Gabelstaplern setzt voraus, dass der Bediener Kenntnisse über das fahrphysikalische Verhalten sowie die sichere Bedienung des Gabelstaplers hat. Die steigenden Unfallzahlen der Praxis zeigen jedoch, dass die erforderlichen Grundkenntnisse im Umgang mit Flurförderzeugen fehlen.Die rechtlichen Grundlagen hierzu stellen die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge (ehem. BGV D27), DGUV Grundsatz 308-001 Ausbildung und Beauftragung (ehem. BGG 925)
Die DGUV Vorschrift V68 vordert in § 7 Abs. 1:
Fahrer von Flurförderzeugen sind für diese Tätigkeit ausgebildet und befähigt, wenn sie nach
dem BG-Grundsatz "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit
Fahrersitz und Fahrerstand" (DGUV Grundsatz 308-001) geschult worden sind, eine Prüfung in Theorie und
Praxis bestanden haben und darüber einen Nachweis vorlegen können.
Nach dem DGUV Grundsatz 308-001 trägt der Unternehmer die Verantwortung nur ausgebildete Staplerfahrer einzusetzen.
Wir garantieren die professionelle Ausbildung und Unterweisung von Staplerfahrer in Theorie und Praxis.
Zielgruppe:
Fahrer und Bediener von Flurförderzeugen wie Frontstapler, Kommissionierstapler, Schubmaststapler, Schmalgangstapler, Schwerlaststapler, Seitenstapler, Hubwagen und Elekrohubwagen
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Körperliche und geistige Eignung
- Ausreichende Deutschkenntnisse
Fahrer und Bediener von Flurförderzeugen wie Frontstapler, Kommissionierstapler, Schubmaststapler, Schmalgangstapler, Schwerlaststapler, Seitenstapler, Hubwagen und Elekrohubwagen
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Körperliche und geistige Eignung
- Ausreichende Deutschkenntnisse

Inhalte der Ausbildung:
Theorie:
Praxis:
Prüfung:
 Theorie:
- Rechtliche Grundlagen
 - Unfallgeschehen
 - Arten von Flurförderzeugen
 - Anforderungen an den Bediener von Gabelstaplern
 - Standsicherheit,Sicherheitseinrichtungen
 - Technik, Tragfähigkeit
 - Funktions- und Sicherheitsprüfung
 
Praxis:
- Sichere Handhabung des Flurförderzeug
 - Praktische Fahrübungen
 - Fahren, Stapeln, Absetzen
 
Prüfung:
- Theoretische Prüfung (schriftlich)
 - Praktische Prüfung (praktische Fahrübungen)
 
Den 
 Staplerschein (Fahrausweis) 
 
 
 erhalten sie nach Teilnahme an der theoretischen und 
 praktischen Ausbildung 
  
 
 sowie der bestandenen theoretischen und praktischen Prüfung.
Dauer der Ausbildung:
Staplerschein (Allgemeine Ausbildung Stufe 1) Frontgabelstapler
2 Tage Teilnehmer OHNE Fahrerfahrung (Anfänger)
1 Tag Teilnehmer MIT Fahrerfahrung
 
 
     
 
 Staplerfahrerausbildung Anmeldeformular 
 
    
 
 Home 
 
Dauer der Ausbildung:
Staplerschein (Allgemeine Ausbildung Stufe 1) Frontgabelstapler
2 Tage Teilnehmer OHNE Fahrerfahrung (Anfänger)
1 Tag Teilnehmer MIT Fahrerfahrung
Zusatzausbildung (Stufe 2, nur bei Bedarf)
 
 z.B. Schubmaststapler, Schmalgangstapler, Schwerlaststapler, Seitenstapler ....
 
 Inhouse Schulung auf ihren Fahrzeugen
Jährliche Unterweisung:
1-2 Std. Unterweisung
4 Std. Nachschulung
 
Jährliche Unterweisung:
1-2 Std. Unterweisung
4 Std. Nachschulung




