Ausbildung zum Hubarbeitsbühnenbediener
Der sichere Umgang mit Arbeitsbühnen setzt voraus, dass der Bediener Kenntnisse über das fahrphysikalische Verhalten sowie die sichere Bedienung der Arbeitsbühne hat. Die steigenden Unfallzahlen der Praxis zeigen jedoch, dass die erforderlichen Grundkenntnisse im Umgang mit Arbeitsbühnen fehlen.
Der Lehrgang „Ausbildung Hubarbeitsbühnen“ soll dem Teilnehmer die erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse zum sicheren Umgang mit Arbeitsbühnen vermitteln und erfüllt gleichzeitig die Verpflichtung des Betreibers/Unternehmers zur Ausbildung gem. DGUV G 308-008 (BGG 966), DGUV I 208-019 (BGI 720), Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung, Gerätetypen: SPB, SL,TP, VMP. Gruppe A und B. Typ 1, 2, 3 nach DGUV I 208-019 (BGI 720)
Nach dem DGUV Grundsatz 308-008 trägt der Unternehmer die Verantwortung nur ausgebildete Hubarbeitsbühnen-bediener einzusetzen.
Der sichere Umgang mit Arbeitsbühnen setzt voraus, dass der Bediener Kenntnisse über das fahrphysikalische Verhalten sowie die sichere Bedienung der Arbeitsbühne hat. Die steigenden Unfallzahlen der Praxis zeigen jedoch, dass die erforderlichen Grundkenntnisse im Umgang mit Arbeitsbühnen fehlen.
Der Lehrgang „Ausbildung Hubarbeitsbühnen“ soll dem Teilnehmer die erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse zum sicheren Umgang mit Arbeitsbühnen vermitteln und erfüllt gleichzeitig die Verpflichtung des Betreibers/Unternehmers zur Ausbildung gem. DGUV G 308-008 (BGG 966), DGUV I 208-019 (BGI 720), Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung, Gerätetypen: SPB, SL,TP, VMP. Gruppe A und B. Typ 1, 2, 3 nach DGUV I 208-019 (BGI 720)
Nach dem DGUV Grundsatz 308-008 trägt der Unternehmer die Verantwortung nur ausgebildete Hubarbeitsbühnen-bediener einzusetzen.
Wir garantieren die professionelle Ausbildung und Unterweisung von Hubarbeitsbühnenbediener in Theorie und Praxis.
Zielgruppe:
Führer und Bediener von Arbeitsbühnen, Sicherheitsbeauftragte und verantwortliche Personen, Transport- und Maschinenführer, sowie alle weiteren Mitarbeiter die zum Ausüben ihrer Tätigkeit eine Hubarbeitsbühne bedienen müssen.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Körperliche und geistige Eignung
- Ausreichende Deutschkenntnisse
Führer und Bediener von Arbeitsbühnen, Sicherheitsbeauftragte und verantwortliche Personen, Transport- und Maschinenführer, sowie alle weiteren Mitarbeiter die zum Ausüben ihrer Tätigkeit eine Hubarbeitsbühne bedienen müssen.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Körperliche und geistige Eignung
- Ausreichende Deutschkenntnisse

Inhalte der Ausbildung:
Theorie:
Theorie:
- Rechtliche Grundlagen, Gesetzliche Vorgaben, Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
- Unfallgeschehen, Bedienungsvorschriften, Sicherheitsregeln
- Bauarten, Sicherheitseinrichtungen, Baugruppen
- Anforderungen an den Bediener von Hubarbeitsbühnen, persönliche Schutzausrüstung
- Technik, Tragfähigkeit, Aufstellen, Standsicherheit
- Sondereinsätze, Arbeiten in der Nähe von Freileitungen
- Verhalten bei Störungen
- Funktions- und Sicherheitsprüfung
- Tägliche Einsatzprüfung
- Sichere Handhabung der Hubarbeitsbühne
- Praktische Fahrübungen
- Theoretische Prüfung (schriftlich)
- Praktische Prüfung (praktische Fahrübungen)
Den
Arbeitsbühnenschein (Bedienerausweis)
erhalten sie nach Teilnahme an der theoretischen und praktischen Ausbildung
sowie der Bestanden theoretischen und praktischen Prüfung.
Dauer der Ausbildung:
Hubarbeitsbühnenschein (Grundausbildung):
1 Tag Theorie und Praxis
Jährliche Unterweisung:
2 Std. Kurzunterweisung
Home
Dauer der Ausbildung:
Hubarbeitsbühnenschein (Grundausbildung):
1 Tag Theorie und Praxis
Jährliche Unterweisung:
2 Std. Kurzunterweisung


