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Feinstaubmessung

Feinstaub-Messungen 

  

Unsere Leistungen: 
•  Messung der Staub-Massenkonzentrationen
•  Staub-Partikel zählen
•  Abgleich der Messwerte mit den Arbeitsplatzgrenzwerten


Feinstaubbelastung am Arbeitsplatz: je weniger, desto besser!

Die TRGS 900 legt Grenzwerte für Staubkonzentrationen am Arbeitsplatz fest.

Grenzwerte für A-Staub und E-Staub
Dass eine hohe Feinstaubbelastung am Arbeitsplatz ein Risiko für die Gesundheit darstellt, ist lange bekannt. Daher gab es schon häufiger Anpassungen hinsichtlich der zulässigen Grenzwerte für A-Staub (alveolengängig) und E-Staub (einatembar). Im Februar 2014 reduzierte der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) den allgemeinen Staubgrenzwert von 3 mg/m³ auf 1,25 mg/m³ (A-Staub).
Für E-Staub liegt der AGW  bei 10 mg/m³
Der Grenzwert soll vor allem eine Schädigung der Atmungsorgane verhindern. Eingeatmete Feinstäube können von Asthma und Bronchitis bis zum Lungenkrebs für eine Vielzahl von Erkrankungen verantwortlich sein. Unter Umständen löst A-Staub aber auch noch ganz andere Krankheiten aus, wie folgende Studie zeigt.

Herzinfarktrisiko steigt
Bei A-Staub bzw. Feinstaub stehen nicht nur Schädigungen der Atmungsorgane im Fokus, auch andere Krankheiten wie Herzinfarkte können durch Feinstaub ausgelöst werden. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz muss sich deshalb auf noch strengere Regeln einstellen – und vorausschauend die Gesundheit der Mitarbeiter schützen.
Eine Studie, ebenfalls aus dem Jahr 2014, zeigt, dass die genannten Werte für A-Staub unter Umständen immer noch zu hoch sind und die Entstehung von Herzinfarkten begünstigen können. Das internationale Forscherteam untersuchte 100.000 Personen aus Deutschland, Finnland, Schweden, Dänemark und Italien und verglich elf Jahre lang den Gesundheitszustand der Probanden im Verhältnis zur Feinstaubkonzentration an den Wohnorten.

Heraus kam ein klarer Zusammenhang: Je höher die Feinstaubkonzentration, desto höher war das Risiko eines Herzinfarkts. Und selbst in den Bereichen, in denen die in Deutschland geltenden aktuellen Grenzwerte eingehalten wurden, war das Herzinfarktrisiko deutlich erhöht gegenüber nahezu feinstaubfreien Regionen.

A-Staubpartikel und Nanopartikel
Dabei sind kleine A-Staubpartikel, wie sie z. B. beim Schweißen entstehen, besonders gefährlich. Je kleiner die Einzelpartikel und Partikelketten, desto tiefer können sie in die Lunge eindringen und dort gesundheitliche Schäden verursachen.

In jüngster Zeit wird eine Gefährdung durch ultrafeine Stäube (< 0,1 μm, Nanopartikel) verstärkt diskutiert. Hier sind noch viele maßgebliche Faktoren (Explosionsfähigkeit, Toxikologie) weitgehend unbekannt. Es ist deshalb dringend geraten, sich nicht mit der Einhaltung der aktuellen Grenzwerte zufrieden zu geben, sondern diese noch deutlich zu unterschreiten, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen.

Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich Feinstaub prüfen!
Prüfen Sie die aktuelle Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) daraufhin, ob Sie sie hinsichtlich der Belastungen durch A-Staub anpassen müssen, weil z. B. neue Maschinen angeschafft wurden, sich die Belüftungsverhältnisse geändert haben oder es Entwicklungen gibt, die auf neue oder anders zu gewichtende Risiken hindeuten. Gegebenenfalls ist eine neue Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.

Gefahrenerhebung: Sie stellen fest, dass es vermehrt zu Erkrankungen kommt, oder messen verstärkte Feinstaubbelastungen in der Luft.
Ursachenermittlung: Von welchen Maschinen gehen die größten Feinstaubbelastungen aus?
In welchen Räumen oder Raumteilen ist die Belastung besonders groß?
Datenerhebung: Beschaffen Sie sich die technischen Informationen von betroffenen Anlagen oder Räumen.
Risikobeurteilung: Welchen Gesundheitsgefahren sind die Mitarbeiter an ihren Arbeitsplätzen ausgesetzt?
Maßnahmenableitung: Finden Sie geeignete Lösungen (siehe Kasten unten) und bewerten Sie
sie daraufhin, ob sie den gewünschten Zweck erfüllen.

Beispiele für Schutzmaßnahmen vor zu hoher Feinstaubbelastung
Umrüsten von Maschinen mit Absaugung an der Emissionsquelle oder Kapselung der Maschinen mit Absaugung an der Staubquelle
Einsatz verbesserter Filter Technische und organisatorische Maßnahmen zur Luftverbesserung (häufiges oder stetiges Lüften, mehr Absauganlagen)
Verlagerung von Arbeitsplätzen in andere Räume oder Raumteile, die geringer belastet sind
Häufigeres Tragen von Schutzmasken und Sensibilisierung der Mitarbeiter für die Gefahren
Ständige Messung der Belastung und Optimierung der Maßnahmen (z. B. vermehrtes Lüften in Phasen, in denen die Maschinen viel Feinstaub produzieren)
Verstärktes Augenmerk auf große Abweichungen vom Schichtmittelwert nach oben, da kurzzeitig hohe Konzentrationen schädlich sein können, auch wenn der Durchschnittswert unterhalb der Grenzwerte liegt
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Präzise Messung von Staubkonzentrationen und Partikelzählung


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