Ausbildung zum Kranbediener
"Ein Kran ist ein Hebezeug, das eine Last mit einem Tragmittel, z.B. Kranhaken, Greifer oder dergleichen hebt und zusätzlich mindestens in eine Richtung bewegen kann."
Ziel:
Brücken-, Portal-, LKW-Lade-,Säulenschwenk- und Turmdrehkrane sind in vielen Bereichen im Einsatz.
Der sichere Umgang mit einem Kran setzt voraus, dass der Bediener Kenntnisse über das fahrphysikalische Verhalten sowie die sichere Bedienung des Krans hat. Durch unsachgemäße Bedienung können erhebliche Personen- und Sachschäden verursacht werden. In den Vorschriften der Berufsgenossenschaften ist daher festgelegt, dass jeder Kranführer/in eine Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nachzuweisen hat.
Die Ausbildung zum "Kranführer" vermittelt dem Teilnehmer die erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse zum sicheren Umgang mit diesen Geräten und erfüllt gleichzeitig die Verpflichtung des Betreibers/Unternehmers zur Ausbildung gem. DGUV V 52 (ehem. BGV D 6), DGUV G 309-003 (ehem. BGG 921), DGUV I 209-012 (ehem. BGI 555), Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung.
Nach dem DGUV Grundsatz 309-003 trägt der Unternehmer die Verantwortung nur ausgebildete Kranbediener einzusetzen.
"Ein Kran ist ein Hebezeug, das eine Last mit einem Tragmittel, z.B. Kranhaken, Greifer oder dergleichen hebt und zusätzlich mindestens in eine Richtung bewegen kann."
Ziel:
Brücken-, Portal-, LKW-Lade-,Säulenschwenk- und Turmdrehkrane sind in vielen Bereichen im Einsatz.
Der sichere Umgang mit einem Kran setzt voraus, dass der Bediener Kenntnisse über das fahrphysikalische Verhalten sowie die sichere Bedienung des Krans hat. Durch unsachgemäße Bedienung können erhebliche Personen- und Sachschäden verursacht werden. In den Vorschriften der Berufsgenossenschaften ist daher festgelegt, dass jeder Kranführer/in eine Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nachzuweisen hat.
Die Ausbildung zum "Kranführer" vermittelt dem Teilnehmer die erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse zum sicheren Umgang mit diesen Geräten und erfüllt gleichzeitig die Verpflichtung des Betreibers/Unternehmers zur Ausbildung gem. DGUV V 52 (ehem. BGV D 6), DGUV G 309-003 (ehem. BGG 921), DGUV I 209-012 (ehem. BGI 555), Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung.
Nach dem DGUV Grundsatz 309-003 trägt der Unternehmer die Verantwortung nur ausgebildete Kranbediener einzusetzen.
Wir garantieren die professionelle Ausbildung und Unterweisung von Kranbediener in Theorie und Praxis.
Zielgruppe:
Fahrer und Bediener von Krane, LKW-Ladekranbediener, Sicherheitsbeauftragte und verantwortliche Personen, Transport- und Maschinenführer, Poliere im Hoch- und Tiefbau, Anschläger, sowie alle weiteren Mitarbeiter die zum Ausüben ihrer Tätigkeit einen Kran bedienen müssen.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Körperliche und geistige Eignung
- Ausreichende Deutschkenntnisse
Fahrer und Bediener von Krane, LKW-Ladekranbediener, Sicherheitsbeauftragte und verantwortliche Personen, Transport- und Maschinenführer, Poliere im Hoch- und Tiefbau, Anschläger, sowie alle weiteren Mitarbeiter die zum Ausüben ihrer Tätigkeit einen Kran bedienen müssen.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Körperliche und geistige Eignung
- Ausreichende Deutschkenntnisse
Inhalte der Ausbildung:
Theorie:
Theorie:
- Rechtliche Grundlagen, Gesetzliche Vorgaben, Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
- Unfallgeschehen, Bedienungsvorschriften, Sicherheitsregeln
- Bauarten, Sicherheitseinrichtungen, Baugruppen und Technik von Kranen
- Anforderungen an den Bediener von Kranen, persönliche Schutzausrüstung
- Standsicherheit, Umgang mit Lasten, Traglasttabellen, Anschlagmittel
- Anschläger, Handzeichen
- Kranprüfungen, Tägliche Einsatzprüfung
- Verhalten bei Störungen
- Funktions- und Sicherheitsprüfung
- Tägliche Einsatzprüfung
- Sichere Handhabung des Krans
- Praktische Fahrübungen
- Richtiges Anschlagen
- Theoretische Prüfung (schriftlich)
- Praktische Prüfung (praktische Fahrübungen,Anschlagen)
Den
Kranschein (Fahrausweis)
erhalten sie nach Teilnahme an der theoretischen und praktischen Ausbildung
sowie der bestandenen theoretischen und praktischen Prüfung.
Dauer der Ausbildung:
Kranbediener (Stufe 1 Allgemeine Ausbildung):
2 Tage Teilnehmer OHNE Fahrerfahrung (Anfänger)
1 Tage Teilnehmer MIT Fahrerfahrung
Jährliche Unterweisung:
1-2 Std. Unterweisung
4 Std. Nachschulung/ Fortbildung
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Dauer der Ausbildung:
Kranbediener (Stufe 1 Allgemeine Ausbildung):
2 Tage Teilnehmer OHNE Fahrerfahrung (Anfänger)
1 Tage Teilnehmer MIT Fahrerfahrung
Zusatzausbildung (Stufe 2, nur bei Bedarf)
z.B. LKW-Ladekran, Inhouse-Schulung
Jährliche Unterweisung:
1-2 Std. Unterweisung
4 Std. Nachschulung/ Fortbildung


